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Garantieleistungen

Gewährleistung und Garantie

Mein Topf gewährt eine Garantie von 2 Jahren auf Neuwaren. Ausgenommen bei Aluminiumbrunnenbecken und Pumpen sowie Unterwasserlampen garantieren wir nur die gesetzliche Frist von einem Jahr.

Von der Garantie ausgeschlossen sind:
Schäden durch mechanische Beschädigungen, Sturz- und Schlagschäden, Elementarereignisse, Frost, Blitzschlag, bei Hochbeeten und Gefässen ist ausschliesslich Substraterde zu verwenden, sonst können sich die Gefässe verziehen.

Brunnenanlagen

Über- und Falschdosierung von Wasserenthärter und Reinigungsmitteln, Verkalkung. Es dürfen ausschliesslich nur Mein Topf Produkte verwendet werden. Abplatzungen und Blasenbildung bei Aluminiumbrunnenbecken werden ebenfalls von der Garantieleistung ausgeschlossen. Reperarturen ausserhalb der Garantiezeit werden von einem verifizierten Partner ausgeführt. Die Auftragserteilung wird vom Kunden direkt erteilt. Pumpen welche in Kontakt mit Sand und Substrat kommen werden beschädigt und werden von uns nicht ersetzt. Bei beschädigten Anschlussleitungen kann das Gerät nicht ersetzt werden. Die Pumpen sind 2-mal jährlich zu reinigen. 

Cortenoberflächen

Cortenoberflächen variieren durch die Witterungseinflüsse und der chemischen Zusammensetzung des Vormateriales und können nie reklamiert werden. Cortenoberflächen mit 7K Behandlung, werden sandgestrahlt, 8-12 Wochen gerostet, danach mit sieben Oberflächenmittel behandelt. Kommt es trotzdem zu Abplatzungen übernehmen wir als Hersteller keine Garantie. 
Brunnenanlagen mit Teerepoxprimer garantieren keinen 100 % Schutz gegen Rostbildungen. Brunnenanlagen ohne Teerexoxprimer können zu Zunderabplatzungen führen. Cortenoberflächen ohne Sauerstoffzufuhr also im stehenden Wasser, können zu einer erhöhte Korrosion führen. Die Zunderstellen können bauseits entfernt werden und sind nicht reklamationsfähig. Es handelt sich um einen normalen Rostprozess.  
Gegen entstandene Rostverläufe bei Cortenprodukten übernehmen wir keine Garantie.

Oberflächen

Oberflächenbeschädigungen durch nicht sachgemässes einpacken beim Überwintern. Es ist immer ein weisses Fliess zum Schutz der Corten- oder Aluminiumoberflächen zu verwenden. Ein direkter Kontakt mit Plastikabdeckungen ist unbedingt zu vermeiden. Verursachte Kratzer auf Lackoberflächen können zunehmend korrodieren, wobei sich das Material weiss verfärbt. Die Rede ist hier von einer sogenannten Weissrostbildung. Kleine Abplatzungen können mit unserer kostenlosen "Tupferfarbe" ausgebessert werden.

Oberflächenspannungen

Bei der Verarbeitung von Blechen entstehen zwangsläufig Spannungen. Das gilt vor allem für das Laserschneiden. Durch den Schneidstrahl entsteht genau dort viel Wärme, wo der Laser auf das Material trifft. Das sorgt für ein enormes Temperaturgefälle, was wiederum Spannungen auslöst. Die Tafeln verlassen unser Werk ungerichtet, wir übernehmen keine Garantie für Unebenheiten.

Elektronik

Fehlerhafte LED Lampen oder Pumpen werden im Rahmen vom Produkt ersetzt. Verbindungsanschlüsse an das Haus müssen von Ihrem Elektriker umgesetzt werden. Anfallende Kosten werden von uns nicht übernommen. Wir weisen darauf hin, dass Unterwasserbeleuchtungen und Pumpen wassergekühlt in Betrieb genommen werden müssen.  Aussenlampen dürfen auf keinen Fall aufgeschraubt werden, ansonsten verfällt die Garantieleistung.

Bei nicht Beachtung von Wartungs- und Gebrauchsanleitungen werden Ersatzteile und Montagekosten in Rechnung gestellt.

Im Fall einer Ersatzlieferung verlängert sich die Garantie- oder Gewährleistungsfirst einzig um die Zeit der Schadensbehebung.

Für Garantieverlängerungs- und Serviceverträge kommen zusätzlich die entsprechenden Bestimmungen zur Anwendung.

Die Garantieleistungen gehen auf keinen Fall weiter als auf den Ersatz der bemängelten Teile innert angemessener Nachfrist. Im Garantiefall wird lediglich das fehlerhafte Produkt ersetzt. Montagekosten, Anfahrt respektive Postversand, werden in Rechnung gestellt.

Poolanlagen

Der Hubbodenpool ist in Bezug auf die EG Maschinen - Richtlinien 2006/42/EG und deren Anhänge gefertigt. Die Garantie gem. EG Maschinen Richtlinien beträgt 2 Jahre. Chromstahlbecken 5 Jahre, Elektronik: 2 Jahre, Verrohrung & Einbauteile: 5 Jahre, Verschleissteile (Sonden, Quetschschläuche etc.) keine Garantie.  Arbeitsleistungen und Anfahrt werden in Rechnung gestellt. Sofern Komponenten welche vom Mein Topf Lieferprogramm abweichen; z.B. die Filteranlage, entfällt die Garantieleistung auf die ganze Anlage. Es dürfen nur magnetische Entkalkungsanlagen für die Befüllung der Terramare-Anlage verwendet werden. Von der Garantie ausgeschlossen sind Kratzer respektive horizontale Spuren der Schwerlastrollen. Die können bei der jährlichen Wartung  problemlos herausgeschliffen werden. Die Garantieleistungen bei Poolanlagen werden ausser der Poolhülle, nach Inbetriebnahme direkt von unseren Partnern: AC Schwimmbadtechnik, Hochdorf / Schalcher Engineering GmbH, Wolfertswil / Willi Stäubli AG, Mels /RWB Design GmbH, Zug ausgeführt. Diese Produktegruppe wird in Partnerzusammenarbeit realisiert.  Die jährlichen Wartungsarbeiten welche bauseits von der Firma Schalcher Engineering GmbH ausgeführt werden, sind zwingend notwendig. Ansonsten verfällt die Garantieleistung!