Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Exporte von Öl, Getreide,
Stahl – Das Schwarze Meer wird zum Nadelöhr für die Weltwirtschaft.
Russlands Einmarsch in die Ukraine bringt die
Handelsströme in einer sensiblen Region durcheinander. Dabei steigen nicht nur
die Preise für Rohstoffe.
Für viele
Industriemetalle wie Nickel, Aluminium oder Palladium zählt Russland zu den
bedeutendsten Produktionsländern. Die meisten EU Stahlwerke sind daher seit
letzter Woche ausser Markt. Laufende Bestellungen wurden teilweise schon
annulliert. Bei den Stahlservice-Centern in ganz Europa bereiten diese Entwicklungen
auch Kopfzerbrechen, daher werden nur noch kleine Menge angeboten.
Die Preis-
und Versorgungssituation muss von uns täglich neu beurteilt werden. Halten Sie
sich ausschliesslich an unsere Internetpreisangaben, Produktekataloge dienen
nur noch als Anhaltspunkte zum Lieferprogramm. Wir weisen Sie darauf hin, dass
die Versorgung für Stahlprodukte in ganz Europa nicht mehr gewährleistet werden
kann. Informieren Sie Ihre Kunden und vermerken Sie bei Devisierungen die
Stahlpreise als «Richtpreise». Erhöhen Sie umgehend die Lagerhaltung.
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten, vorbehältlich einer künftigen Änderung, für jede Rechtsbeziehung zwischen uns und unseren Abnehmern. Weitergehende Verpflichtungen übernehmen wir einzig durch ausdrückliche, schriftliche und stets auf den Einzelfall beschränkte Anerkennung.
Zu den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Widerspruch stehende Bedingungen des Abnehmers gelten nur, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt haben.
OFFERTGÜLTIGKEIT
Unsere Offerten bleiben für den 1 Monat gültig, eine längere Gültigkeit kann schriftlich vereinbart werden.
VERTRAGSABSCHLUSS
Sämtliche Angaben und Preise bleiben bis zur definitiven, schriftlichen Auftragsbestätigung der Mein Topf GmbH unverbindlich. Die Auftragsbestätigung muss vom Käufer geprüft werden. Die Auftragsbestätigung gilt als verbindliche Vertragsbasis auch ohne Unterschrift. Bei Vertragsrücktritt entstehen je nach Produktionsstand Kosten. Nachträgliche Änderungen werden von uns mittels Auftragsbestätigung bestätigt, ansonsten gilt die Änderung als nichtig.
DEVIS AUSSCHREIBUNGEN
Die gewünschten Leistungen sind vom Auftraggeber eindeutig zu beschreiben. Bei unseren Angeboten handelt es sich lediglich um angenäherte Werte. Bevor die Detailausführung klar ist sowie die genauen Ausmasse ermittelt wurden, können von uns nur angenährte Werte ermittelt werden. Alle Aufwände und Änderungen werden sauber in unserer AB ausgewiesen. Saubere Pläne bauseits im DXF Format sind die Voraussetzung für die Ausführung. Als Vertragsbasis gilt nur die aktuelle Auftragsbestätigung der Firma Mein Topf GmbH.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Für verspätete Zahlungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu fordern.
INTERNET SALE PRODUKTE
Die Lagerbestände können vorbehältlich allfälliger Zwischenverkäufe in der Stückzahl variieren.
VERTRAGSRÜCKTRITT
Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmenden Willenserklärungen mindestens zweier Personen zustande. Die Parteien einigen sich über die relevanten Vertragsbestandteile und verpflichten sich durch den gegenseitigen Bindungswillen zur Einhaltung ihrer getroffenen Vereinbarung. Ein einseitiges "Aussteigen" (=Rücktritt) ist grundsätzlich nicht möglich. Bei ungerechtfertigtem, einseitigem Vertragsrücktritt treten Verzugsfolgen auf. Bei einem Rücktritt werden umgehend 30 % vom Warenwert geltend gemacht. Zusätzlich bestellte Bestandteile werden separat verrechnet. Massanfertigungen werden immer 100 % in Rechnung gestellt.
RETOUREN
Die Retouren werden nur mit unserem Einverständnis akzeptiert und sofern die Ware in neuwertigem Zustand ist. Von der Gutschrift für Retouren wird eine Umtriebsentschädigung von 20 % abgezogen.
STATIK
Wir übernehmen keine Verantwortung bezüglich Stabilität bei nicht standartisieren Produkten. Die Verantwortung liegt beim Auftraggeber.
EIGENTUMSVORBEHALT
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
LIEFERTERMIN
Wir sind bestrebt, den terminlichen Wünschen unserer Abnehmer soweit wie möglich entgegen zu kommen; wir können jedoch die Lieferfristen nicht garantieren: entsprechende Angaben sind unverbindlich. Vertragsrücktritt, Verzugssetzung, Krankosten oder Schadenersatzansprüche wegen Verzögerungen sind daher für den Abnehmer ausgeschlossen. Der Käufer akzeptiert Teillieferungen.
VERSAND, VERPACKUNG UND GEFAHRENÜBERTRAGUNG
Der Spediteur oder Frachtführer wird durch die Mein Topf GmbH bestimmt. Der Lieferschein welcher im vorab per Mail gesandt wird, muss bezüglich Richtigkeit und Vollständigkeit der Lieferadresse geprüft werden. Folgekosten für abweichende Lieferadressen übernimmt vollumfänglich der Besteller.
Verpackungen werden nicht zurückgenommen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine über den Transportzweck hinausgehende Verpackung oder ein sonstiger besonderer Schutz, z.B. eine längerfristige Aufbewahrung oder Lagerung, bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung.
MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG
Mängel sind uns sofort nach Warenanlieferung schriftlich mit einem Foto zu melden. Andernfalls gilt die Ware als angenommen. Spätere Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel versteckt, d.h. im Zeitpunkt der Anlieferung, trotz ordentlicher Prüfung, nicht erkennbar waren, und der Käufer innert einer Woche seit Entdeckung der Mängel schriftlich beanstandet. Dabei gilt die gesetzlich befristete Gewährleistungspflicht.
Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn bei der Warenannahme auf dem Lieferschein ein entsprechender Vorbehalt gegenüber dem Frachtführer angebracht wird.
Mangelhafte Ware wird von uns zurückgenommen und in angemessener Frist ersetzt. Unsere Haftung bei Mängelrügen geht auf keinen Fall weiter als auf den Ersatz der gelieferten Ware innert angemessener Nachfrist.
Die Verpackung ist nach Erhalt der Lieferung umgehend zu entfernen, ansonsten können Oberflächenfehler entstehen.
CORTENPRODUKTE
Wir übernehmen keine Haftung für Rostflecken jeglicher Art! Behandelte oder unbehandelte Cortenprodukte können zu Rostverläufen führen. Ebenfalls kann der Rostprozess Zunderresten verursachen.
Grenzabmasse nach EN Norm 10025 -> Breitentoleranz + 25 mm, Längentoleranz + 20 mm (bei Laserschnittgenauigkeit benötigen wir auf allen Seiten 20 mm Stegbreite). Werden Fixmasse benötigt, müssen diese von der Mein Topf auf der Auftragsbestätigung vermerkt sein.
MOTIVWÄNDE
Bei der Verarbeitung von Blechen entstehen zwangsläufig Spannungen. Das gilt vor allem für das Laserschneiden. Durch den Schneidstrahl entsteht genau dort viel Wärme, wo der Laser auf das Material trifft. Das sorgt für ein enormes Temperaturgefälle, was wiederum Spannungen auslöst. Unsere Bleche werden ungerichtet geliefert. Wir übernehmen keine Richtkosten.
OBERFLÄCHEN
Der wetterfeste Baustahl Corten S355J2W, nach EN 10025/10051, kann von der Farbe bei jedem Produkt auch innerhalb einer Produkteserie variieren. Es handelt sich um ein Naturprodukt, welches wir nicht beeinflussen können. Jegliche Oberflächenbeanstandungen werden ungesehen abgelehnt. Cortenbleche können im walzblauen bis gerosteten Zustand geliefert werden.
Bei Aluminiumoberflächen möchten wir darauf hinweisen, dass Farbabweichungen bestehen können zwischen den im Internet gezeigten Bildschirmdarstellungen. Verwenden Sie ausschliesslich die Originalfarbkarte von Mein Topf, respektive die offiziellen RAL Farbfächer. Aluminiumoberflächen benötigen einen Mindestabstand von 10 mm zu Betonoberflächen wegen der chem. Reaktion. Düngemittel können Aluminium angreifen.
ALUMINIUMBRUNNENBECKEN
Garantie 1 Jahr, ausschliesslich Blasenbildung und Abplatzungen
INNENGEFÄSSE
Bei Nutzung im Innenbereich muss ein wasserdichtes Einsatzgefäss verwendet werden. Wir übernehmen keine Haftung für undichte Gefässe.
GARANTIELEISTUNG / ELEKTRONIK
PUMPEN
Beim entfernen des Originalsteckers oder einer Verwendung mit einem Cortenbrunnen welcher nicht sandgestrahlt und mit Schwarzanstrich versehen ist, entfällt die Garantieleistung aufgrund der starken Zunderbildung. Ansonsten erhalten Sie eine Garantiefrist von einem Jahr.
UNTERWASSERBELEUCHTUNG POOLLAMPEN
Für Leuchtkörper im Gebrauch der Unterwasserbeleuchtung gewähren wir eine Garantiefrist von 1 Jahr. Es ist zu beachten, dass die Leuchten wassergekühlt sind. Sie dürfen in keinem Fall ohne Wasser in Betrieb genommen werden.
WICHTIGE HINWEISE PUMPEN
Die Pumpen dürfen nicht trockenlaufen. Anderfalls wird die Pumpe zerstört. Das Gerät nicht an eine dimmbare Stromversorgung anschliessen. Verletzungsgefahr durch schnell drehende Teile. Die Temperaturüberwachung schaltet das Gerät biei Überlastung aus und nach Abkühlung automatisch wieder ein. Vor Arbeiten am Gerät, Pumpe spannungsfrei schalten. Pumpen dürfen nur mit FI Schutzschalter rcd Typ ma in Betrieb genommen werden.
WARNUNG
Tod oder schwere Verletzungen durch gefährliche elektrische Spannung! Bevor Sie ins Wasser greifen, Netzspannung aller im Wasser befindlichen Geräte abschalten. Vor Arbeiten an der Pumpe Netzspannung abschalten.
Auf unsere Produkte gewähren wir nach europäischem Recht zwei Jahre Garantie, ausgenommen sind Brunnenpumpen und Unterwasserleuchten nur 1 Jahr.
LED LAMPEN
Für Aussenlampen gewähren wir eine Garantiezeit von 2 Jahren. Es dürfen keine Lampen aufgeschraubt werden, ansonsten entfällt die Garantiezeit.
TERRAMARE-POOL
Versicherung abschliessen
Wir empfehlen dem Bauherrn eine Bauherrenversicherung abzuschliessen. Diese schützt optimal während der gesamten Bauphase gegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
BAUEINGABE
Die Baueingabe erfolgt durch einen Architekten oder Gartenbauunternehmer. Die entsprechenden Vorschriften können je nach Gemeinde variieren. Die amtliche Bewilligung entscheidet über das geplante Vorhaben, mit entsprechender Heizung oder zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen. Die Kosten und die entsprechenden Vorschriften müssen von der Bauherrschaft getragen werden.
GARTENBAUUNTERNEHMER
Verlangen Sie einen Haftpflichtnachweis vom beauftragten Bauunternehmen, welchem Sie die Aushubarbeiten respektive die Hinterfüllung vergeben. Wir benötigen ein Nivellierzertifikat für das Poolfundament. Wir übernehmen keine Haftung für Fundamente welche nicht die Nivellierzertifikat Toleranzen erfüllen. Mehrkosten beim versetzen werden der Bauherrschaft in Rechnung gestellt.
SICHERHEIT DER BAUGRUBE
Für die Baugrube ist eine angemessene Absperrung notwendig. Sonst werden Sie aus Bauherr nicht von der Haftung entbunden. Die Mein Topf GmbH sowie die Mein Topf Produktions AG, übernehmen keine Haftung.
HAFTUNGSAUSCHLUSS FÜR SCHÄDIGUNGEN DRITTER
Wir übernehmen keine Haftung bei Beschädigungen infolge der Bauarbeiten, z.B. Erschütterungen, Belagsschäden etc. verursacht durch Bauunternehmer respektive Transportunternehmen. Bei maschinellen Verdichtungen ist ein Abstand von 3 Meter einzuhalten.
PREISSTELLUNG
Der Terramare-Pool wird ab Werk Weite SG verkauft. Danach geht die Verantwortung an die beauftragte Spedition. Tranportschäden, starke Schläge welche zu Verschiebungen des Hubbodens führen, werden von der Firma Schalcher nach Aufwand wieder eingestellt. Sofern das Badewasser abgelassen werden muss, übernehmen wir keine Kosten.
BAUKOSTENÜBERWACHUNG
Die Baukostenüberwachung liegt in der Verantwortung des Bauherrn. Wir übernehmen keine Mehrkosten bei bauseits ausgeführten Arbeiten. Sofern die Situation es nicht zulässt, dass der Pool mit unserem Kranfahrzeug gestellt werden kann, muss ein Pneufahrzeug nach Aufwand organisiert werden. Die Verantwortung für Kosten und Machbarkeit liegen dann beim beauftragen Bauunternehmen.
GARANTIELEISTUNG
Wir gewähren Garantie für 2 Jahre auf die mangelhaften Teile. Arbeitsleistungen und Anfahrt werden in Rechnung gestellt. Sofern Komponenten welche vom Mein Topf Lieferprogramm abweichen; z.B. Filteranlage entfällt die Garantieleistung auf die ganze Anlage. Es dürfen nur magnetische Entkalkungsanlagen für die Befüllung der Terramare-Anlage verwendet werden. Von der Garantie ausgeschlossen sind Kratzer respektive horizontale Spuren der Schwerlastrollen. Die können bei der jährlichen Wartung problemlos herausgeschliffen werden. Die Garantieleistungen bei Poolanlagen werden ausser der Poolhülle, nach Inbetriebnahme direkt von unseren Partnern: AC Schwimmbadtechnik, Hochdorf / Schalcher Engineering GmbH, Wolfertswil / Willi Stäubli AG, Mels ausgeführt. Diese Produktegruppe wird in Partnerzusammenarbeit realisiert.
WARTUNGEN UND REINIGUNGEN
Die Firma Schalcher Engineering GmbH ist ab der Inbetriebnahme der Anlage für Wartungen und Instandhaltung der Hubbodentechnik der direkte Ansprechspartner. Die Verrechnung läuft dirket, nicht über die Mein Topf GmbH.
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Die Vorschriften gem. Bestellablauf müssen streng eingehalten werden.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
50 % bei Auftragsvergabe, 50 % bei Abnahme im Werk Weite
LIEFERFRIST
ca. 4 Monate nach erhaltenem Zahlungseingang bei Auftragsvergabe.
FOTO UND FILMAUFNAHMEN
Der Terramare-Pool ist eine technische Herausforderung, daher gibt der Käufer bei Vertragsabschluss automatisch die Einverständniserklärung zu Foto und Filmaufnahmen. Die Fotos werden ausschliesslich für Informationen auf dem Internet verwendet.
ANWENDBARES RECHT
Es gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen Warenkauf vom April 1980.
GERICHTSSTAND
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Baar. Wir behalten uns vor, unsere Rechte auch am Domizil des Käufers oder vor jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.
Baar, 08.01.2019