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Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten, vorbehältlich einer künftigen Änderung, für jede Rechtsbeziehung zwischen uns und unseren Abnehmern. Weitergehende Verpflichtungen übernehmen wir einzig durch ausdrückliche, schriftliche und stets auf den Einzelfall beschränkte Anerkennung.

Zu den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Widerspruch stehende Bedingungen des Abnehmers gelten nur, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt haben.

OFFERTGÜLTIGKEIT

Unsere Offerten bleiben für den 1 Monat gültig, eine längere Gültigkeit kann schriftlich vereinbart werden. 

VERTRAGSABSCHLUSS

Sämtliche Angaben und Preise bleiben bis zur definitiven, schriftlichen Auftragsbestätigung der Mein Topf GmbH unverbindlich. Die Auftragsbestätigung muss vom Käufer geprüft werden. Die Auftragsbestätigung gilt als verbindliche Vertragsbasis auch ohne Unterschrift. Bei Vertragsrücktritt entstehen je nach Produktionsstand Kosten. Nachträgliche Änderungen werden von uns mittels Auftragsbestätigung bestätigt, ansonsten gilt die Änderung als nichtig.

DEVIS AUSSCHREIBUNGEN

Die gewünschten Leistungen sind vom Auftraggeber eindeutig zu beschreiben. Bei unseren Angeboten handelt es sich lediglich um angenäherte Werte. Bevor die Detailausführung klar ist sowie die genauen Ausmasse ermittelt wurden, können von uns nur angenährte Werte ermittelt werden. Alle Aufwände und Änderungen werden sauber in unserer AB ausgewiesen. Saubere Pläne bauseits im DXF Format sind die Voraussetzung für die Ausführung. Als Vertragsbasis gilt nur die aktuelle Auftragsbestätigung der Firma Mein Topf GmbH.

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Für verspätete Zahlungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu fordern.

INTERNET SALE PRODUKTE

Die Lagerbestände können vorbehältlich allfälliger Zwischenverkäufe in der Stückzahl variieren. 

VERTRAGSRÜCKTRITT

Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmenden Willenserklärungen mindestens zweier Personen zustande. Die Parteien einigen sich über die relevanten Vertragsbestandteile und verpflichten sich durch den gegenseitigen Bindungswillen zur Einhaltung ihrer getroffenen Vereinbarung. Ein einseitiges "Aussteigen" (=Rücktritt) ist grundsätzlich nicht möglich. Bei ungerechtfertigtem, einseitigem Vertragsrücktritt treten Verzugsfolgen auf. Bei einem Rücktritt werden umgehend 30 % vom Warenwert geltend gemacht. Zusätzlich bestellte Bestandteile werden separat verrechnet. Massanfertigungen werden immer 100 % in Rechnung gestellt.

RETOUREN

Die Retouren werden nur mit unserem Einverständnis akzeptiert und sofern die Ware in neuwertigem Zustand ist. Von der Gutschrift für Retouren wird eine Umtriebsentschädigung von 20 % abgezogen.

STATIK

Wir übernehmen keine Verantwortung bezüglich Stabilität bei nicht standartisieren Produkten. Die Verantwortung liegt beim Auftraggeber. 

EIGENTUMSVORBEHALT

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

LIEFERTERMIN

Wir sind bestrebt, den terminlichen Wünschen unserer Abnehmer soweit wie möglich entgegen zu kommen; wir können jedoch die Lieferfristen nicht garantieren: entsprechende Angaben sind unverbindlich. Vertragsrücktritt, Verzugssetzung, Krankosten oder Schadenersatzansprüche wegen Verzögerungen sind daher für den Abnehmer ausgeschlossen. Der Käufer akzeptiert Teillieferungen.

VERSAND, VERPACKUNG UND GEFAHRENÜBERTRAGUNG

Der Spediteur oder Frachtführer wird durch die Mein Topf GmbH bestimmt. Der Lieferschein welcher im vorab per Mail gesandt wird, muss bezüglich Richtigkeit und Vollständigkeit der Lieferadresse geprüft werden. Folgekosten für abweichende Lieferadressen übernimmt vollumfänglich der Besteller.
Es gelten bei franko Lieferungen die  AGB's der zuständigen Speditionen. Bei Kranfahrzeugen ist zusätzlich zu beachten, dass weder die Spedition noch die Mein Topf GmbH, für Druckschäden, die durch Abstützungen hervorgerufen werden, verdeckte Mängel bei Privatstrassen, Arglist, fahrlässige Angaben, die Haftung übernehmen. Die Spedition und auch die Firma Mein Topf GmbH bestätigt lediglich eine Anfahrtsgewährleistung. Der Bauherr, Architekt, Gartenbauer kann zur Sicherheit bauseits ein Ingenieurgutachten veranlassen. Private Zufahrten müssen eine Belastbarkeit von 32 Tonnen zulassen. Verpackungen werden nicht zurückgenommen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine über den Transportzweck hinausgehende Verpackung oder ein sonstiger besonderer Schutz, z.B. eine längerfristige Aufbewahrung oder Lagerung, bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung und werden entsprechend in Rechnung gestellt. 

LAGERKOSTEN

Sofern Lieferungen über 4 Wochen nicht an den Käufer spediert werden können, entstehen ohne Vorankündigung Lagerkosten von Fr. 16.50 /m3. Welche bei Auslieferung in Rechnung gestellt werden. 

MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG

Mängel sind uns sofort nach Warenanlieferung schriftlich mit einem Foto zu melden. Andernfalls gilt die Ware als angenommen. Spätere Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel versteckt, d.h. im Zeitpunkt der Anlieferung, trotz ordentlicher Prüfung, nicht erkennbar waren, und der Käufer innert einer Woche seit Entdeckung der Mängel schriftlich beanstandet. Dabei gilt die gesetzlich befristete Gewährleistungspflicht.

Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn bei der Warenannahme auf dem Lieferschein ein entsprechender Vorbehalt gegenüber dem Frachtführer angebracht wird.

Mangelhafte Ware wird von uns zurückgenommen und in angemessener Frist ersetzt. Unsere Haftung bei Mängelrügen geht auf keinen Fall weiter als auf den Ersatz der gelieferten Ware innert angemessener Nachfrist.

Die Verpackung ist nach Erhalt der Lieferung umgehend zu entfernen, ansonsten können Oberflächenfehler entstehen.

CORTENPRODUKTE

Wir übernehmen keine Haftung für Rostflecken jeglicher Art! Behandelte oder unbehandelte Cortenprodukte können zu Rostverläufen führen. Ebenfalls kann der Rostprozess Zunderresten verursachen.

Grenzabmasse nach EN Norm 10025 -> Breitentoleranz + 25 mm, Längentoleranz + 20 mm (bei Laserschnittgenauigkeit benötigen wir auf allen Seiten 20 mm Stegbreite). Werden Fixmasse benötigt, müssen diese von der Mein Topf auf der Auftragsbestätigung vermerkt sein.

MOTIVWÄNDE

Bei der Verarbeitung von Blechen entstehen zwangsläufig Spannungen. Das gilt vor allem für das Laserschneiden. Durch den Schneidstrahl entsteht genau dort viel Wärme, wo der Laser auf das Material trifft. Das sorgt für ein enormes Temperaturgefälle, was wiederum Spannungen auslöst. Unsere Bleche werden ungerichtet geliefert. Wir übernehmen keine Richtkosten.

OBERFLÄCHEN

Der wetterfeste Baustahl Corten S355J2W, nach EN 10025/10051, kann von der Farbe bei jedem Produkt auch innerhalb einer Produkteserie variieren. Es handelt sich um ein Naturprodukt, welches wir nicht beeinflussen können. Jegliche Oberflächenbeanstandungen werden ungesehen abgelehnt. Cortenbleche können im walzblauen bis gerosteten Zustand geliefert werden.

Bei Aluminiumoberflächen möchten wir darauf hinweisen, dass Farbabweichungen bestehen können zwischen den im Internet gezeigten Bildschirmdarstellungen. Verwenden Sie ausschliesslich die Originalfarbkarte von Mein Topf, respektive die offiziellen RAL Farbfächer. Aluminiumoberflächen benötigen einen Mindestabstand von 10 mm zu Betonoberflächen wegen der chem. Reaktion. Düngemittel können Aluminium angreifen.

ALUMINIUMBRUNNENBECKEN

Garantie 1 Jahr, ausschliesslich Blasenbildung und Abplatzungen. Es dürfen nur verifizierte Mein Topf Produkte eingesetzt werden.

PFLANZGEFÄSSE

Oberflächenbeschädigungen bei Aluminiumgefässen können zu Blasenbildung führen. Daher unbedingt Reperaturfarbe von Mein Topf verwenden. Es darf kein direkter Bodenkontakt mit den pulverbeschichteten Pflanzgefässe stattfinden.

Doppellenkrollen dürfen nur bei geraden Flächen verwendet werden, bei Absätzen entsteht eine Hebelwirkung und die Rollen fallen ab. Alle unsere Pflanzgefässe und Hochbeete dürfen nur mit Substraterde befüllt werden.

INNENGEFÄSSE

Bei Nutzung im Innenbereich muss ein wasserdichtes Einsatzgefäss verwendet werden. Wir übernehmen keine Haftung für undichte Gefässe.

GARANTIELEISTUNG / ELEKTRONIK

PUMPEN

Beim entfernen des Originalsteckers oder einer Verwendung mit einem Cortenbrunnen welcher nicht sandgestrahlt und mit Schwarzanstrich versehen ist, entfällt die Garantieleistung aufgrund der starken Zunderbildung. Ansonsten erhalten Sie eine Garantiefrist von einem Jahr.

UNTERWASSERBELEUCHTUNG POOLLAMPEN

Für Leuchtkörper im Gebrauch der Unterwasserbeleuchtung gewähren wir eine Garantiefrist von 1 Jahr. Es ist zu beachten, dass die Leuchten wassergekühlt sind. Sie dürfen in keinem Fall ohne Wasser in Betrieb genommen werden.

WICHTIGE HINWEISE PUMPEN

Die Pumpen dürfen nicht trockenlaufen. Anderfalls wird die Pumpe zerstört. Das Gerät nicht an eine dimmbare Stromversorgung anschliessen.  Verletzungsgefahr durch schnell drehende Teile. Die Temperaturüberwachung schaltet das Gerät biei Überlastung aus und nach Abkühlung automatisch wieder ein. Vor Arbeiten am Gerät, Pumpe spannungsfrei schalten. Pumpen dürfen nur mit FI Schutzschalter rcd Typ ma in Betrieb genommen werden. 

WARNUNG

Tod oder schwere Verletzungen durch gefährliche elektrische Spannung! Bevor Sie ins Wasser greifen, Netzspannung aller im Wasser befindlichen Geräte abschalten. Vor Arbeiten an der Pumpe Netzspannung abschalten. 

Auf unsere Produkte gewähren wir nach europäischem Recht zwei Jahre Garantie, ausgenommen sind Brunnenpumpen und Unterwasserleuchten nur 1 Jahr.

LED LAMPEN

Für Aussenlampen gewähren wir eine Garantiezeit von 2 Jahren. Es dürfen keine Lampen aufgeschraubt werden, ansonsten entfällt die Garantiezeit.

TERRAMARE-POOL (Ebenfalls gelten die Ausführungen im Bestellablauf als Bestandteil der AGB's)

PREISENTWICKLING

Wegen den stark schwankenden Rohstoffpreise kann es vom Offertbereich bis zur Bestellung und Anzahlung der Anlage zu Preisanpassungen kommen.

Versicherung abschliessen;

Wir empfehlen unseren Kunden eine Bauherrenversicherung abzuschliessen. Diese schützt optimal während der gesamten Bauphase gegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. 

OFFERTGÜLTIGKEIT /AUFTRAGSGÜLTIGKEIT

Wir möchten darauf hinweisen, dass Offerten nach 30 Tagen die Gültikeit verlieren. Leider sind auch wir von Kurs- und Materialpreisentwicklungen abhänig. Bei bereits bestätigen Poolanlagen werden die Preise gehalten sofern die Zahlung innert 10 Tagen bei der Mein Topf GmbH eintrifft. 

BAUEINGABE

Die Baueingabe erfolgt durch einen Architekten oder Gartenbauunternehmer. Die entsprechenden Vorschriften können je nach Gemeinde variieren. Die amtliche Bewilligung entscheidet über das geplante Vorhaben, mit entsprechender Heizung oder zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen. Die Kosten und die entsprechenden Vorschriften müssen von der Bauherrschaft getragen werden.

GARTENBAUUNTERNEHMER

Verlangen Sie einen Haftpflichtnachweis vom beauftragten Bauunternehmen, welchem Sie die Aushubarbeiten respektive die Hinterfüllung vergeben. Wir benötigen ein Nivellierzertifikat für das Poolfundament. Die Mein Topf Gmbh übernimmt keine Haftung für Fundamente welche nicht der Nivellierzertifikat Toleranzen entspechen. Mehrkosten beim versetzen werden der Bauherrschaft in Rechnung gestellt.

SICHERHEIT DER BAUGRUBE

Für die Baugrube ist eine angemessene Absperrung notwendig. Sonst werden Sie aus Bauherr nicht von der Haftung entbunden. Die Mein Topf GmbH sowie die Mein Topf Produktions AG, übernehmen keine Haftung.

HAFTUNGSAUSCHLUSS FÜR SCHÄDIGUNGEN DRITTER

Wir übernehmen keine Haftung bei Beschädigungen infolge der Bauarbeiten, z.B. Erschütterungen, Belagsschäden etc. verursacht durch Bauunternehmer respektive Transportunternehmen. Bei maschinellen Verdichtungen ist ein Abstand von 3 Meter einzuhalten.

PREISSTELLUNG

Der Terramare-Pool wird ab Werk Weite SG verkauft. Danach geht die Verantwortung an die beauftragte Spedition. Tranportschäden, starke Schläge welche zu Verschiebungen des Hubbodens führen, werden von der Firma Schalcher nach Aufwand wieder eingestellt. Sofern das Badewasser abgelassen werden muss, übernehmen wir keine Kosten.

BAUKOSTENÜBERWACHUNG

Die Baukostenüberwachung liegt in der Verantwortung des Bauherrn. Wir übernehmen keine Mehrkosten bei bauseits ausgeführten Arbeiten. Sofern die Situation es nicht zulässt, dass der Pool mit unserem Kranfahrzeug gestellt werden kann, muss ein Pneufahrzeug nach Aufwand organisiert werden. Die Verantwortung für Kosten und Machbarkeit liegen dann beim beauftragen Architekten, Bauunternehmen oder Gartenbauunternehmen. Das Gewicht vom Terramare-Pool mit 4.5 m Länge beträgt ca. 4.7 Tonnen. Der grosse Terramare-Pool mit 5.8 m Länge wiegt ca. 5.7 Tonnen. Die Zufahrtstrasse muss für Schwergewicht-Nutzfahrzeuge zugelassen sein und eine Einfahrtshöhe von 3.5 Meter gewähren. 

MASSE UND KABELFÜHRUNG

Kontrollieren Sie Ihre Höhenmasse. Die Poolmasse verstehen sich ohne Belag, entsprechend Belag und Kleber dazurechnen. Kabelführungen vom Pool-Verteiler an den Siemenskasten bauseits. Hingegen die Kabelführung zum Drückersensor wird durch die AC-Schwimmbadtechnik ausgeführt.

GARANTIELEISTUNG

Der Hubbodenpool ist in Bezug auf die EG Maschinen - Richtlinien 2006/42/EG und deren Anhänge gefertigt. Die Garantie gem. EG Maschinen Richtlinien beträgt 2 Jahre. Chromstahlbecken 5 Jahre, Elektronik: 2 Jahre, Verrohrung & Einbauteile: 5 Jahre, Verschleissteile (Sonden, Quetschschläuche etc) keine Garantie.  Arbeitsleistungen und Anfahrt werden in Rechnung gestellt. Sofern Komponenten welche vom Mein Topf Lieferprogramm abweichen; z.B. die Filteranlage, entfällt die Garantieleistung auf die ganze Anlage. Es dürfen nur magnetische Entkalkungsanlagen für die Befüllung der Terramare-Anlage verwendet werden. Von der Garantie ausgeschlossen sind Kratzer respektive horizontale Spuren der Schwerlastrollen. Die können bei der jährlichen Wartung  problemlos herausgeschliffen werden. Die Garantieleistungen bei Poolanlagen werden ausser der Poolhülle, nach Inbetriebnahme direkt von unseren Partnern: AC Schwimmbadtechnik, Hochdorf / Schalcher Engineering GmbH, Wolfertswil / Willi Stäubli AG, Mels /RWB Design GmbH, Zug ausgeführt. Diese Produktegruppe wird in Partnerzusammenarbeit realisiert. Die jährlichen Wartungsarbeiten welche bauseits von der Firma Schalcher Engineering GmbH sind zwingend notwendig. Ansonsten verfällt die Garantieleistung.

JÄHRLICHE WARTUNGEN UND REINIGUNGEN

Die Firma Schalcher Engineering GmbH ist mit der Inbetriebnahme der Anlage für Wartungen und Instandhaltung der Hubbodentechnik der direkte Ansprechspartner.  Die Verrechnung läuft direkt, nicht über die Mein Topf GmbH. Die Wartung umfasst folgende Arbeiten: Funktionskontrolle Mechanik, Funktionskontrolle Steuerung, Port öffnen, Restwasser abpumpen, Saugen, reinigen der Wanne, alle Verschraubungen kontrollieren und nachziehen, Hubgetriebe kontrollieren und schmieren. Kosten ca. Fr. 385.- /Mt. Die Garantie für die Hubkonstruktion kann nur die jährliche Kontrolle gewährleistet werden. 

SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

Die Vorschriften gem. Bestellablauf müssen streng eingehalten werden.

INBETRIEBNAHME / REINIGUNG

Die Endinstallation vom Siemenskasten zum Poolverteilkasten wird  ausschliesslich durch die Firma Schalcher Engineering GmbH ausgeführt. Sie entscheiden auch, ob die Poolanlage vor der Inbetriebnahme gereinigt werden muss. Die Verrechnung läuft direkt an die Bauherrschaft und ist nicht im Poolpreis inbegriffen.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

50 % bei Auftragsvergabe, 40% bei Abnahme ab den Werk: Weinfelden TG, vor Lieferung. (Kann der Pool zu diesem Zeitpunkt nicht geliefert werden, infolge Bauverzögerungen, entstehen Lagerkosten sowie 1/2 der Restzahlung werden fällig. Zahlungskondition 10 Tage nach Abnhame im Werk). 10 % innert 10 Tage nach Lieferung, vor der Poolreinigung und Inbetriebnahme.  Versicherungskosten für Garantieabsicherung werden transparent ausgewiesen und gehen zu Lasten des Bestellers. 

LIEFERFRIST

Der Zahlungseingang bestimmt den Liefertermin von ca. 4 Monate nach erhaltenem Zahlungseingang bei Auftragsvergabe. Mündlich oder schriftlich Bestätigte Angaben gelten lediglich als unverbindliche Plandaten. Bei Fertigstellung nach dem 2. Zahlungseingang wird zusammen mit allen beteiligten Unternehmern ein Terminplan von der Mein Topf GmbH ausgearbeitet. Dieser Plan entspricht dem endgültigen Liefertermin. Die ganze Terminüberwachung wird durch Cheran Forster von der Almega AG koordiniert. 3. Zahlungseingang bestimmt den Übergabetermin mit der Reinigung und Inbetriebnahme.

FOTO UND FILMAUFNAHMEN

Der Terramare-Pool ist eine technische Herausforderung, daher gibt der Käufer bei Vertragsabschluss automatisch die Einverständniserklärung zu Foto und Filmaufnahmen. Die Fotos werden ausschliesslich für Informationen auf dem Internet verwendet.

ANWENDBARES  RECHT

Es gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen Warenkauf vom April 1980.

GERICHTSSTAND

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Baar. 

Baar, 08.01.2019